Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
GfK GeoMarketing GmbH (GfK GeoMarketing)
Werner-von-Siemens-Str. 2-6
Gebäude 5109
76646 Bruchsal
Deutschland
Stand 01.03.2022
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Es gelten ausschließlich unsere AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung, soweit sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden. Dies gilt selbst dann, wenn in Kenntnis der AGB des Kunden eine Leistung durch uns vorbehaltlos erbracht wird.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Bei einer Änderung der AGB gilt die bei dem jeweiligen Vertragsabschluss aktuelle Fassung.
Die Bedingungen in der englischen Sprachversion gelten, wenn der Vertrag ganz oder überwiegend in Englisch verhandelt und abgeschlossen wurde. Andernfalls gilt die deutsche Sprachversion.
§ 2 Bindung an Angebote
Unsere Angebote und alle Angaben zu Projekten und Dienstleistungen sowie zu Preisen sind stets freibleibend, soweit diese von uns nicht als verbindlich bezeichnet werden oder erkennbar sind. Die Übersendung eines vorunterzeichneten Vertrages gilt als verbindliches Angebot. Soweit keine Bindungsfrist angegeben ist, halten wir uns bei einem verbindlichen Angebot einen Monat an dieses gebunden.
§ 3 Haftung
Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
Die zuvor dargestellten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus besonderen Garantiezusagen oder Risikoübernahmen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.
Wir stehen nicht dafür ein, dass die vertragsgemäßen Arbeitsergebnisse vom Kunden in einer bestimmten Weise kaufmännisch ausgewertet werden können.
Individuell getroffene Haftungsvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Erfolgt die Leistungserbringung gegen Rechnung, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug von Skonto sofort fällig. Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Die Zahlung hat ohne Verrechnung bzw. Abzug von Steuern jeglicher Art zu erfolgen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können, d. h.
Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Diese sind sofort fällig.
Soweit die Abrechnung bei grenzüberschreitenden Leistungen umsatzsteuerfrei unter Angabe der Umsatzsteuer-ID des Kunden erfolgen kann, obliegt es dem Kunden die Umsatzsteuer-ID bei Vertragsabschluss bzw. rechtzeitig vor Abrechnung mitzuteilen, spätestens jedoch drei Tage nach Zugang einer Aufforderung hierzu. Versäumt der Kunde die Mitteilung, ist GfK GeoMarketing zur Abrechnung ohne Angabe der Umsatzsteuer-ID berechtigt. Fällt in diesem Fall Umsatzsteuer an, darf diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden und ist vom Kunden zu zahlen. Liefert der Kunde die USt-ID nach, wird GfK GeoMarketing die Rechnung korrigieren, soweit dies steuerrechtlich zulässig ist. Ist die Umsatzsteuer bereits abgeführt, bleibt der Kunde zu deren Zahlung bis zur Rückerstattung durch das Finanzamt verpflichtet. Jeglicher Mehraufwand durch verspätete Mitteilung der Umsatzsteuer-ID geht zu Lasten des Kunden. GfK GeoMarketing ist berechtigt, für den Aufwand angemessene Pauschalen zu verlangen.
§ 5 Abonnementverträge
Ein Abonnementvertrag beinhaltet die Lieferung des Produktes sowie die Nutzungsrechte nach erworbener Lizenz über einen definierten Zeitraum.
Nach Ablauf des definierten Zeitraums verlängert sich der Abonnementvertrag jeweils um ein weiteres Jahr („Verlängerungszeitraum“), wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende des Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Der Preis des Abonnements berechnet sich pro Jahr und ist jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig. Für einen etwaigen Verlängerungszeitraum wird für den Abonnementvertrag ein Preis in Höhe von 70% (Ein-Jahres Abonnement) bzw. 50% (3-Jahres Abonnement) des zum Zeitpunkt des Beginns des jeweiligen Verlängerungszeitraums gültigen offiziellen Listenpreises für das jeweilige Produkt berechnet.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf einer Forderung beruht, die aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungsforderung hervorgegangen ist/ die auf Schadenersatzansprüchen aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis beruht.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Selbstbelieferungsvorbehalt, Rücktritt
Aus der Natur des Vertrages kann sich ergeben, dass wir zur Erfüllung des Vertrages auf Zulieferungen von Dritten angewiesen sind. Wir sind im Falle ohne unser Verschulden ausbleibender, nicht ordnungsgemäßer oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Entsprechendes gilt bei unverschuldetem Ausfall von Referenten oder Schulungsleitern oder sonstiger höherer Gewalt, die ein vereinbartes Seminar, eine Schulung oder ein Training unmöglich macht.
Wenn nur eine abtrennbare Teilleistung des Vertrages betroffen ist, die nicht notwendige Voraussetzung für die Nutzung der anderen Leistungen ist, kann auch ein Teilrücktritt nur für diese Teilleistung erfolgen. In diesem Fall entfällt der Honoraranspruch anteilig nur für die entsprechende Teilleistung.
Kann die Leistung in gleichwertiger und zumutbarer Weise nachgeholt werden, so sind wir hierzu berechtigt, wobei auf die belange des Kunden Rücksicht zu nehmen ist.
Bei Nachholung und/oder Verspätung der Leistung besteht eine Haftung von GfK GeoMarketing für den Verzug nur, wenn der entstandene Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, die Pünktlichkeit der Leistung ist Kern der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Haftung für Ausfallzeit, zusätzlicher oder frustrierter Reisekosten bzw. der Kosten der Stornierung der Reise, entgangenen Gewinns oder andere Schäden infolge des Ausfalls, der Verschiebung oder der Verspätung.
Wir sind des Weiteren berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine Vermögensauskunft nach § 807 ZPO abgegeben hat oder der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter die Erfüllung ablehnt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das jeweils sachlich und funktional zuständige Gericht in Karlsruhe, wenn der Kunde
Wir bleiben stets berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
§ 1 Gegenstand des Abschnittes
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen und Projekte bzw. Projektbegleitung im Sinne beratender Dienstleistungen (im Folgenden „Auftrag“) und ergänzen die Regelungen in Abschnitt A.
§ 2 Exklusivität
Wir bleiben stets frei, die auftragsgegenständlichen Arten von Dienstleistungen, Analysen oder Untersuchungen, auch an den gleichen Untersuchungsgegenständen oder mit den gleichen Untersuchungsmethoden jederzeit auch für andere Marktteilnehmer zu erbringen, es sei denn, Exklusivität wird ausdrücklich individuell vereinbart.
§ 3 Vergütung
Für Leistungen, die vereinbart und erbracht wurden, ohne dass die Höhe der Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde, gelten im Zweifel unsere allgemeinen Stunden- und Tagessätze, hilfsweise die marktübliche Vergütung.
Die Vergütung ist nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zahlungsweise fällig. Es kann ein nach den Umständen angemessener Vorschuss bis zur Höhe der voraussichtlich innerhalb der nächsten acht Wochen abrechenbaren Vergütung verlangt werden.
Ist keine Vereinbarung über die Zahlungsweise getroffen worden, ist die Vergütung sofort nach Erbringung jeder getrennt abrechenbaren Teilleistung und Zugang der Rechnung fällig. Getrennt abrechnbar ist eine Teilleistung, für die ein Teilhonorar ermittelt werden kann. Ein Teilhonorar kann aus einem Gesamthonorar anteilig ermittelt werden, indem der Aufwand für die Teilleistung ins Verhältnis zu dem Aufwand für die Gesamtleistung gesetzt wird.
Kündigt der Kunde Leistungen nach § 648 BGB, fällt das Honorar für bereits erbrachte Teilleistungen anteilig an, im Zweifel nach Maßgabe der bereits getätigten Aufwendungen bzw. Arbeitstage. Für nicht erbrachte Leistungen fällt das Honorar mit der Maßgabe an, dass für ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der Ressourcen pauschal 50% abgezogen werden, es sei denn, eine der Parteien weist nach, dass diese höher oder niedriger sind.
§ 4 Spesen, Reisekosten und Auslagen
Zusätzlich zur Vergütung sind die im Rahmen der Auftragsdurchführung angefallenen, erforderlichen und angemessenen Spesen, Reisekosten und sonstigen Auslagen zu erstatten.
Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, gilt die als Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügte Reisekostenregelung einschließlich der dort genannten Pauschalen. Soweit dort keine Regelung getroffen wurde, sind die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen angemessenen Kosten zu erstatten.
§ 5 Auftragsdurchführung
Wir führen den Auftrag nach bestem Wissen, nach modernem Erkenntnis- und Methodenstand und den anerkannten Regeln der Technik durch.
Stellt sich nach Auftragserteilung (Vertragsschluss) heraus, dass die von uns zu erbringende Leistung, sofern es sich um die Analyse eines Sachverhaltes (z.B. Standort- oder Marktanalysen) bzw. eine Untersuchung aus methodischen Gründen handelt (z.B. Ermittlung von Daten einer Zielgruppe), aus Gründen, die weder der Kunde noch wir vorhersehen konnten und zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann, so informieren wir den Kunden unverzüglich. Finden beide Vertragsparteien keine methodische Lösung des Problems, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen bzw. Teilleistungen zu vergüten.
Uns ist es gestattet, zur Erfüllung unserer Aufgaben Unteraufträge zu vergeben. Wir sichern zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt wird.
§ 6 Zusammenarbeit
a) Koordination und Ansprechpartner
Zur sachgerechten Koordination einer für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Zusammenarbeit (Projekt) soll einerseits von den Kunden und andererseits von uns jeweils mindestens ein fester Ansprechpartner für das Projekt gestellt werden. Die rechtserhebliche Kommunikation erfolgt einzig zwischen diesen Ansprechpartnern und muss angemessen dokumentiert werden. Die Möglichkeit, auf Sachbearbeiterebene technische und organisatorische Einzelheiten abzusprechen, bleibt hiervon unberührt.
Soweit zur Erfüllung des Auftrages die Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist, muss diese in der gebotenen Form und rechtzeitig erfolgen. Für Mitwirkung und Erfüllung des Auftrages soll ein Zeitplan erstellt werden. Wird eine Mitwirkungsleistung nicht oder zu spät oder schlecht erbracht oder wird eine Ergänzung oder Änderung der Leistung beauftragt, verlängert sich der Zeitplan des Projektablaufs ohne besondere Vereinbarung um den bei Aufwendung angemessener Mittel notwendigen, auch die Neudisposition berücksichtigenden Zeitbedarf. Die Verlängerung und der neue Zeitplan werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Es wird vermutet, dass die in der Mitteilung bestimmte Verlängerung der objektiven Verzögerung des Projektes entspricht, sofern der Kunde der Mitteilung nicht unverzüglich, in der Regel binnen einer Woche, widerspricht. Für erheblichen Mehraufwand durch die Änderung der Leistung oder den Mehraufwand, der durch schlechte, zu späte oder nicht erbrachte Mitwirkungsleistung entsteht, können wir die vereinbarte, und wenn nichts Besonderes vereinbart ist, eine angemessene Vergütung verlangen.
Wird eine notwendige Mitwirkung nicht, schlecht oder zu spät erbracht oder erfüllt die Art und Weise der Auftragserfüllung nicht die Vorstellungen des Kunden oder treten sonstige Schwierigkeiten auf, so soll dies unverzüglich dem Ansprechpartner der jeweils anderen Partei mitgeteilt werden. Ist innerhalb angemessener Frist, in der Regel einer Woche, nach dieser Mitteilung das Problem gleichwohl nicht behoben, soll dies der Geschäftsführung der anderen Partei mitgeteilt werden. Die Geschäftsführungen sollen eine Woche Zeit haben, das Problem zu lösen.
Ein Rücktritt oder eine sonstige Lösung vom Vertrag oder andere rechtliche Maßnahmen sind erst nach diesen Mitteilungen und dem Ablauf der genannten Fristen zulässig, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug. Die gesetzlichen Voraussetzungen rechtlicher Maßnahmen, insbesondere das Erfordernis der Fristsetzung nach § 281 BGB, bleiben unberührt.
§ 7 Eigentums- und Nutzungsrechte
Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei uns. Soweit das Eigentum auf den Kunden übergehen soll, geschieht dies erst nach Erfüllung aller unserer Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Sofern diese Unterlagen Untersuchungen zum Zwecke der wissenschaftlichen Markt- und Sozialforschung betreffen, darf die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.
Urheberrechtliche Nutzungsrechte an den überlassenen Arbeitsergebnissen und Materialien gehen auf den Kunden nur in dem Umfang über, wie es für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist; die Veröffentlichung bleibt vorbehalten, soweit sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich oder aus dessen Zweck zwingend etwas anderes ergibt.
Die Arbeitsergebnisse und Materialien dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung auch nicht in Auszügen oder Teilen zum Zweck der Werbung, der Information von Kunden unseres Kunden oder für Presseveröffentlichungen weitergegeben, vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Sofern die Ergebnisse dem Kunden in Form einer Datenbank zur Verfügung gestellt werden, gelten diese Regelungen nicht, soweit es sich lediglich um unwesentliche Teile der Datenbank handelt.
§ 8 Aufbewahrungspflichten
Wir verpflichten uns, Unterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Auftrages aufzubewahren, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien sind verpflichtet, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten als vertraulich bezeichneten oder erkennbaren Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. Sie besteht nicht für solche Informationen, für welche die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich war.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Informationen, zu deren Offenbarung eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht.
§ 10 Verwendung der Ergebnisse
Wir unterstützen mit unseren Leistungen den Kunden bei dessen unternehmerischen Entscheidungen. Wir übernehmen jedoch weder die Entscheidung selbst noch das unternehmerische Risiko hieraus. Soweit die Ergebnisse unserer Dienstleistung unmittelbare Grundlage einer unternehmerischen Entscheidung sind, durch die ein Schaden entstehen kann, der die in Abschnitt A definierte Haftung oder individuell vereinbarte Haftungsgrenzen überschreitet, obliegt es dem Kunden, uns diese Risiken mitzuteilen und zu beziffern. Ggf. kann eine Abdeckung dieser Risiken durch eine besondere Versicherung erfolgen.
Die Ergebnisse unserer Dienstleistungen stehen dem Kunden nur zum internen Gebrauch zur Verfügung, es sei denn, wir stimmen ihrer vollständigen oder teilweisen Weitergabe an jeweils bestimmte Dritte oder ihrer Veröffentlichung zu jeweils bestimmten redaktionellen Zwecken oder jeweils bestimmten Werbezwecken zu. Die Weitergabe kann von der Erfüllung weiterer Vorgaben abhängig gemacht werden.
Die Ergebnisse dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung auch nicht zum Zweck der Werbung, der Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Sofern die Ergebnisse dem Kunden in Form einer Datenbank zur Verfügung gestellt werden, gelten diese Regelungen nicht, soweit es sich lediglich um unwesentliche Teile der Datenbank handelt
Wettbewerbsvergleichende Veröffentlichungen unter Nennung unserer Firma oder unter Verwendung unserer Kennzeichen sind nur nach unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zulässig, nachdem wir den konkreten zu veröffentlichenden Text freigegeben haben.
Soweit Aussagen oder einzelne Passagen einer von uns durchgeführten Untersuchung, Analyse, Begutachtung u. ä. für Werbezwecke verwandt werden sollen, sind die entsprechenden Texte, Textteile, Daten, Tabellen, Graphiken und / oder Abbildungen zuvor mit uns abzustimmen.
Der Gebrauch der von uns erarbeiteten und / oder ermittelten Ergebnisse im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (z.B. -Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher / verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen – untersagt.
Will der Kunde ganz oder teilweise aus Analyse- oder Untersuchungsberichten oder anderen Dokumenten, welche wir im Rahmen des Auftrages erstellt haben, zitieren, so müssen die Zitate als solche kenntlich gemacht werden und uns dabei als Verfasser des Untersuchungsberichts nennen. Es sind insoweit die anerkannten Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und die Regelungen des Urheberrechts anzuwenden.
Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die gegen uns geltend gemacht werden, weil der Kunde die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig oder irreführend verwendet hat, insbesondere durch rechtswidrige und/oder irreführende Werbung.
§ 1 Gegenstand dieses Abschnittes
Die Bedingungen dieses Abschnittes gelten für die Überlassung (Lizenzierung) von Daten, insbesondere Geodaten (elektronischen Landkarten) und statistischen Daten, insbesondere in Form von Datenbanken, sowie von jeglicher Art von Software und gedrucktem Material (z.B. Handbüchern, gedruckten Landkarten u.ä.).
§ 2 Leistungsumfang, Lizenzen
Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, erwirbt der Kunde (Lizenznehmer) an der lizenzierten Software, an den lizenzierten elektronischen Landkarten bzw. Kartendaten oder sonstigen Datenbanken durch die Lizenzeinräumung ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht (Lizenz).
Für den Umfang der eingeräumten Lizenz gelten die Angaben auf der Bestellung/Bestätigung, der von uns ausgestellten Lizenzurkunde und unserer allgemeinen Lizenzbestimmungen (Abschnitt D dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).
An gedrucktem Material erwirbt der Kunde keinerlei urheberrechtliche Nutzungsrechte, insbesondere kein Vervielfältigungsrecht (Kopiererlaubnis), soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Die Benutzung der überlassenen Druckexemplare sowie die damit zwangsläufig verbundenen urheberrechtlichen Berechtigungen bleiben unberührt.
§ 3 Gewährleistung
Wir gewährleisten im Hinblick auf die lizenzierten Programme und Daten die Tauglichkeit für den typischen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch in Verbindung mit der laut der Produktbeschreibung vorausgesetzten Hard- und Software in üblicher bzw. ggf. in spezifizierter Konfiguration.
Wir gewährleisten eine bestimmte Aktualität oder Genauigkeit von Daten nur, wenn sich dies aus der Produktbeschreibung ausdrücklich ergibt oder anderweitig vereinbart wurde.
Bei erheblichen Tauglichkeitsmängeln oder erheblichen Abweichungen der Funktion von der Programmbeschreibung behalten wir uns vor, zunächst innerhalb angemessener Zeit durch Nachlieferung oder Lieferung eines Patches oder Updates nachzubessern. Ist eine Nachbesserung nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich, bleibt der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 4 Eigentums- und Rechtevorbehalt
Wir behalten uns jegliche Nutzungsrechte und das Eigentum an den gelieferten Datenträgern und sonstiger Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Lizenz- bzw. Kaufvertrag vor. Bis zum Übergang der Rechte wird die Nutzung der Software auf schuldrechtlicher Basis in dem in der Lizenz bestimmten Umfang bis auf Widerruf geduldet.
Wenn wir unsere Ansprüche aus vorbehaltenen Lizenzen wegen Eintritts des Sicherungsfalles geltend machen, hat uns der Kunde über den Verbleib der Originaldatenträger und der von ihm angefertigten Vervielfältigungen Auskunft zu erteilen, die Originaldatenträger herauszugeben und alle weiteren Vervielfältigungen zu löschen bzw. zu vernichten.
§ 5 Preise-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Preise gelten ab unserem Lager und verstehen sich ausschließlich ggf. anfallender Steuern, Versandverpackung und Versandkosten.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind wir zur Vorkasse berechtigt. In diesem Fall sind wir erst nach Zahlungseingang verpflichtet, eine steuerlich wirksame Rechnung zu stellen.
Teillieferungen sind zulässig. Der Vertrag gilt insoweit als teilweise erfüllt, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Kunden unzumutbar ist.
Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse („höhere Gewalt“), einschließlich unverschuldeter Betriebsstörungen, fehlender Selbstbelieferung trotz ausreichender Vorsorge oder überraschendem Streik. Sollte sich die Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt um mehr als 12 Wochen verzögern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist verkürzt sich entsprechend, wenn ein Zuwarten für den Kunden aus besonderen Gründen unzumutbar ist.
§ 6 Streitigkeiten um Schutzrechte
Wird der Kunde von einem Dritten mit der Behauptung in Anspruch genommen, unser Produkt verletze Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. Wir sind dann berechtigt, dem Kunden Weisungen für einen eventuellen Rechtstreit zu erteilen, wenn wir den Kunden im Gegenzug von allen hieraus gegen ihn erwachsenden Ansprüchen freistellen und auf Verlangen des Kunden ausreichend Sicherheit für das Risiko leisten. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden die Prozessführung nach unseren Weisungen aus besonderen Gründen unzumutbar ist.
Wir sind im Fall, dass Dritte Schutzrechte geltend machen, berechtigt, den Kunden von eventuellen Ansprüchen des Dritten für die Zukunft auch durch Lieferung einer geänderten Version des Produktes mit im Wesentlichen gleicher Funktionalität oder nachträgliche Beschaffung erforderlicher Lizenzen freizustellen, soweit dies zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung ausreicht.
Kann die vertragsgemäße Nutzung auch auf diesem Weg nicht zu zumutbaren Bedingungen hergestellt werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
§ 1 Lizenzart
GfK GeoMarketing überträgt als Lizenzgeber von Software und Daten an den Lizenznehmer das aus der jeweiligen Vereinbarung/Bestellung/Bestätigung der Lizenz oder Lizenzurkunde ersichtliche Nutzungsrecht. Im Zweifel wird stets nur ein nicht-ausschließliches Recht übertragen.
Ist ein Einsatzzweck individuell bestimmt, ist die Nutzung nur zu diesem Zweck zulässig. Ist dort für die überlassenen Daten ein Computerprogramm bestimmt, mit dem die Daten genutzt werden sollen, oder werden die Daten mit einem Computerprogramm gemeinsam lizenziert, ist die Nutzung nur mit diesem Programm zulässig. Nicht erlaubt sind in diesem Fall das Auslesen von Rohdaten und die Kopie der dargestellten Vektorgrafiken als solcher, wenn dies im bestimmungsgemäßen Betrieb des Programms nicht vorgesehen ist und unter Umgehung des Schutzes vor Direktkopien erfolgt.
Im Zweifel hat die Lizenz den Lizenzumfang einer Einzelbenutzer-INHOUSE-LIZENZ nach den §§ 2 und 6 dieser Lizenzbestimmungen.
§ 2 Einzelbenutzer- und Mehrbenutzerlizenz
Ist nichts Näheres bestimmt, oder ist die Lizenz als solche für einen Benutzer bezeichnet, gilt die Lizenz für einen Benutzer, d.h. für die Nutzung der Software bzw. Daten auf dem Arbeitsplatz einer Person. Arbeitsplatz ist ein Computer (PC) oder ein Terminal oder eine von der Betriebssoftware auf einem Computer abgegrenzte Umgebung eines Benutzers (Benutzerkonto oder Account). Können mehrere Benutzer bestimmungsgemäß auf den Arbeitsplatz zugreifen, ist für jeden Benutzer, der mit dem Programm arbeitet, eine Lizenz erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Benutzer nicht gleichzeitig mit dem Programm arbeiten, es sei denn, ein Benutzer fällt dauerhaft oder für mehrere Tage weg und wird für diese Zeit oder dauerhaft durch einen anderen Benutzer ersetzt. Ist die Lizenz als Mehrfachlizenz oder Lizenz für mehrere Benutzer bezeichnet, ist die Nutzung auf die festgelegte Anzahl der Nutzer beschränkt. Das Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Programme oder Dokumente ist unzulässig. Gleiches gilt für eine nicht den Nutzungsbedingungen entsprechende Unterlizenzierung.
§ 3 Zweitinstallation
Der Lizenznehmer ist im Rahmen der Lizenz für einen Arbeitsplatz ausnahmsweise berechtigt, eine Zweitinstallation auf einem Mobilgerät / Laptop vorzunehmen oder per Fernzugriff auf den Arbeitsplatz über ein Netzwerk zu arbeiten, wenn die Zweitinstallation oder der Fernzugriff ausschließlich für den Benutzer im Sinne des § 2 zugänglich sind.
§ 4 Updates und Upgrades
Wenn das Produkt als Update oder Upgrade bezeichnet ist, darf es nur in Verbindung mit einer bestehenden Lizenz genutzt werden. Die Update- oder Upgrade-Lizenz stellt nur eine Erweiterung der bestehenden Lizenz dar und berechtigt nur zur Benutzung in deren Grenzen.
§ 5 Bestimmungsgemäße Nutzung
Ist nichts Näheres bestimmt, gilt die Lizenz bezüglich der Software für die bestimmungsgemäße Nutzung, insbesondere die von der Software unterstützte Erstellung von analogen und digitalen Materialien.
Nicht ohne besondere Lizenz erlaubt ist die automatisierte Verarbeitung der Ausgaben der Software über deren Schnittstellen, insbesondere zum Auslesen der Quelldaten oder zur Erzeugung dynamischer Darstellungen. Nicht erlaubt ist außerdem das von der Software im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht vorgesehene Auslesen von Daten, insbesondere das Auslesen der Geodaten und statistischen Daten oder sonstiger Rohdaten, insbesondere unter Umgehung des Schutzes vor Direktkopie der dargestellten Vektorgrafiken. Unzulässig ist außerdem jede Veränderung oder Dekompilierung der Software, insbesondere die Entfernung von Urheberrechts- oder Copyrightvermerken, Namen, Marken oder sonstigen Kennzeichen oder von unternehmenstypischen Gestaltungen von GfK GeoMarketing.
Hiervon unberührt bleibt die Berechtigung zur Herstellung der Interoperabilität unabhängig hergestellter Computerprogramme gemäß § 69 e UrhG und die Berechtigung zum Test gemäß § 69 d Abs. 3 UrhG.
Vor der Durchführung von Maßnahmen zur Herstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit ist der Lizenzgeber zu informieren. Soweit zumutbar, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die vom Lizenzgeber daraufhin empfohlene Maßnahme zu ergreifen, einschließlich der Verwendung eines vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Patches oder Updates.
Der Lizenznehmer ist bezüglich überlassener Daten berechtigt, die Daten im Rahmen der §§ 2, 3 und der folgenden Bestimmungen zu bearbeiten, um unter deren Verwendung und weiterer, eigener Daten, Texte oder sonstiger Inhalte eigene Dokumente zu erstellen. In diese Dokumente ist im unmittelbaren Zusammenhang mit den mittels der Kartendaten des Lizenzgebers erzeugten Landkarten der Hinweis: „Kartengrundlage GfK GeoMarketing“ und im unmittelbaren Zusammenhang mit sonstigen Daten des Lizenzgebers erzeugten Landkarten, Schaubildern, etc. der Hinweis: „Datengrundlage GfK GeoMarketing“ aufzunehmen, soweit dieser nicht bereits in den erzeugten Grafiken enthalten ist.
Die Veränderung oder sonstige urheberrechtlich relevante Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliches Zugänglichmachen) der Grundlagendaten außerhalb der üblichen Nutzung zur Erstellung eigener Dokumente, insbesondere die Konvertierung der lizenzierten Daten in andere Formate und die Entfernung von Urheberrechts- oder Copyrightvermerken, Namen, Marken oder sonstigen Kennzeichen oder unternehmenstypischen Gestaltungen von GfK GeoMarketing über den Umfang der nachfolgend spezifizierten Lizenzen hinaus ist unzulässig.
Es ist ferner unzulässig,
§ 6 INHOUSE-Lizenz
Ist die erworbene Lizenz als „INHOUSE-Lizenz“ bezeichnet oder ist nichts Näheres bestimmt, gilt für die Nutzung der gemäß § 5 hergestellten eigenen Dokumente, dass diese nur zu unternehmensinternen Zwecken vervielfältigt und nur intern zugänglich gemacht werden dürfen. Ein weitergehendes Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen der erstellten Dokumente, insbesondere die Weitergabe an Dritte, der kommerzielle Vertrieb oder die Veröffentlichung in Zeitschriften, Büchern oder sonstiger Form als eigenes Werk, bedarf einer besonderen Lizenz.
Dokumente, die einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der überlassenen Daten beinhalten, dürfen nur in einer Form, bei der das Auslesen der lizenzierten Grundlagendaten der erzeugten Grafiken oder Darstellungen, insbesondere von Vektordaten, nicht möglich ist, erstellt, vervielfältigt oder über ein internes Netz über den Arbeitsplatz hinaus zugänglich gemacht werden.
§ 7 CONSULTANT-Lizenz
Als besondere, unmittelbar mit der Lizenzgeberin zu vereinbarende oder zusätzlich zu einer bestehenden Lizenz zu erwerbende Lizenz kann eine „CONSULTANT-Lizenz“ erworben werden. Diese berechtigt über die Bestimmungen des § 6 hinaus zur Weitergabe vom Lizenznehmer auf Basis eines konkreten Auftrages (Projektes) erstellter Dokumente und zur Zugänglichmachung an Kunden des Lizenznehmers während der vereinbarten Nutzungsdauer der Consultant-Lizenz. Von der Weitergabe und Zugänglichmachung ausgenommen sind Bing-Satellitenbilder. Diese dürfen nicht für Kundenprojekte des Lizenznehmers genutzt werden. Ist nichts weiter vereinbart, beträgt die Nutzungsdauer der Consultant-Lizenz 12 Monate ab Bestellung. Dies gilt für Dokumente, die einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der überlassenen Daten beinhalten, in einer Form, bei der das Auslesen der lizenzierten Grundlagendaten (Rohdaten) der erzeugter Grafiken oder Darstellungen, insbesondere von Vektordaten, nicht möglich ist.
Den Kunden des Lizenznehmers darf das Recht eingeräumt werden, die erstellten Dokumente zu internen Zwecken zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen, nicht aber die Dokumente weiter zu bearbeiten, weiter zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
Die Lizenzurkunde bezeichnet die Projekte, auf die sich die Lizenz bezieht, oder deren Anzahl. Ist nicht bereits in der Lizenzurkunde jedem Projekt ein Lizenzschlüssel zugeordnet, kann GfK GeoMarketing verlangen, dass der Lizenznehmer nachträglich jedem überlassenen Lizenzschlüssel ein Projekt und bei Vorlage eines von ihm hergestellten Dokumentes diesem das jeweilige Projekt zuordnet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 5 und 6.
§ 8 PUBLISHING-Lizenz
Die „PUBLISHING-Lizenz“ berechtigt im individuell vereinbarten Rahmen zur Veröffentlichung, d.h. Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung eigener, aus den lizenzierten Daten vom Lizenznehmer erstellter Dokumente.
§ 9 NFR-Lizenz
Wird eine Not-For-Resale bzw. NFR-Lizenz von GfK GeoMarketing erworben, so ist diese befristet auf die Dauer des zugrunde liegenden Vertrags- oder Zweckverhältnisses. Bei unentgeltlicher Überlassung steht die Lizenz unter der auflösenden Bedingung jederzeit möglichen Widerrufs durch GfK GeoMarketing. GfK GeoMarketing kann die Lizenz im Sinne eines Nutzungsrechts - in diesem Fall also auch dann widerrufen, wenn das zugrunde liegende Vertrags- oder Zweckverhältnis fortbesteht. Etwaige sich aus dem zugrunde liegenden Verhältnis ergebende Verpflichtungen zur (Wieder-) Einräumung der Lizenz, Unterlassung des Widerrufs oder zur Leistung von Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Nutzung nur nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vereinbarung bzw. des zugrunde liegenden Zwecks, im Zweifel nur zu Demonstrations- und Vertriebszwecken vorzunehmen und weder die Lizenz noch Datenträger mit der bezogenen Software oder den bezogenen Daten an Dritte zu veräußern.
§ 10 Test-/Demo-Version
Erfolgt die Überlassung einer Kopie der Software oder Daten zum Testen oder zu Demonstrationszwecken bzw. als „Test-/Demo-Version“, so ist hiermit nicht die Einräumung eines Nutzungsrechtes, sondern nur die jederzeit widerrufliche Duldung der Nutzung zu den jeweiligen Zwecken für den vereinbarten, hilfsweise angemessenen Zeitraum verbunden.
§ 11 ASP-/BI-Lizenz
Eine Nutzung in einem ASP- oder BI-System bedarf einer besonderen, individuell zu vereinbarenden Lizenz.
ASP bedeutet „Application Service Provider“ („Anwendungsdienstleister“); dies ist ein Dienstleister, der eine Anwendung (z.B. ein ERP-System) zum Informationsaustausch über ein öffentliches Netz (z.B. Internet) oder ein privates Datennetz anbietet.
Business Intelligence (BI; zu Deutsch „Geschäftsanalytik“) bezeichnet Verfahren und Prozesse zur systematischen Analyse (Sammlung, Auswertung und Darstellung) von Daten in elektronischer Form.
§ 12 Produkte Dritter
Soweit sich die Lizenz auf Software /Daten bezieht, die von Dritten stammen und in dem Produkt enthalten sind, gelten ergänzend die in der/den Anlage(n) abgedruckten Bestimmungen des jeweiligen Anbieters. Wenn Software oder Daten, die mit den Produkten von GfK GeoMarketing ausgeliefert werden, „Open Source“- Lizenzen unterliegen, gelten für diese Software oder Daten nicht diese Bedingungen, sondern die als Anlage abgedruckten oder der jeweiligen Software/den Daten mitgegeben Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz. GfK GeoMarketing ist bei Open-Source nur insoweit Lizenzgeber, als GfK GeoMarketing Rechte an dem Open-Source-Produkt zustehen. Wenn Software oder Daten Dritter in einem durch GfK GeoMarketing lizenzierten Produkt enthalten sind oder mit ausgeliefert werden, ist dies an der Kennzeichnung der Datenträger, auf der Verpackung und/oder in der Produktbeschreibung erkennbar.
§13 Abonnements
Wird die Nutzung der Lizenz im Rahmen eines Abonnementvertrages geschlossen, gilt das Nutzungsrecht als zeitlich beschränkt auf die Dauer des Abonnements. Nach Ende des Abonnements sind die Dateien nach § 16 Abs. 3 zu löschen.
Bei Software ist die Funktion durch eine Lizenzverwaltung auf den abonnierten Zeitraum beschränkt.
§ 14 OEM-Lizenzen
OEM bedeutet Original Equipment Manufacturer („Originalausrüstungshersteller“) und beinhaltet ein Recht zur Vervielfältigung der Software oder Daten zur Überlassung an einen Dritten, auch im Paket mit eigener Soft- oder Hardware oder eigenen Daten. Dieses kann sich nur auf Grundlage einer OEM-Lizenz nach Maßgabe einer besonderen Lizenzurkunde oder eines schriftlichen Lizenzvertrages ergeben.
§ 15 Produktionslizenzen
Verarbeitet ein Dritter die Software oder Daten in ein eigenes Produkt, kann sich dieser wirksame Lizenzen an diesem Produkt nur auf Grund einer von GfK GeoMarketing schriftlich erteilten besonderen Produktionslizenz verschaffen.
§ 16 Kopien, Backups
Im Rahmen der zugelassenen Nutzung ist der Lizenznehmer berechtigt, die erforderlichen Kopien anzufertigen.
Dies gilt insbesondere auch für eine Sicherheitskopie der Installationsdateien und übliche Backups des Systems, auf dem die Software betrieben wird oder die Daten verarbeitet werden, nicht aber für die Vorhaltung auf mehreren Computern zur abwechselnden Nutzung.
Bei Beendigung oder Weiterveräußerung der Lizenz sowie bei Beendigung einer geduldeten Nutzung (Test-/Demo-Version) sind alle beim Lizenznehmer zurückbleibenden Kopien zu löschen. Bei nicht direkt ausführbaren, integrierten Backups der installierten Dateien (Images) gilt dies nur im Fall der Wiederherstellung des ausführbaren Systems. Die Sicherheitskopien dürfen nur im erforderlichen Umfang intern zugänglich sein.
Der Lizenznehmer ist in diesem Fall verpflichtet, GfK GeoMarketing auf Anforderung die Löschung schriftlich zu bestätigen und für den Fall, dass begründete Zweifel an der vollständigen Löschung bestehen, weitere Nachweise zu erbringen, dass die Löschung im o.g. Sinne vollständig erfolgt ist.
§ 17 Kündigung der Lizenz
GfK GeoMarketing kann die Lizenz aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts, eine unerlaubte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Kopien der Software oder eine sonstige unerlaubte Verbreitung. In diesem Fall entfallen jegliche eingeräumte Nutzungsrechte. § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 18 Übertragung oder Vermietung der Lizenz
Bei einer Übertragung der Lizenz geht diese, sofern sie nicht durch besondere Absprache Zweck- oder projektgebunden erteilt wurde, ohne Zustimmung von GfK GeoMarketing im Rahmen des Gebietes, in dem Erschöpfung des Urheberrechts gemäß § 69c Ziff. 3 UrhG eingetreten ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den Erwerber über.
Besondere Absprachen, Lizenzen nicht weiterzugeben oder zu veräußern, bleiben unberührt. Wird eine solche Absprache verletzt, kann die Übertragung nach dem Vorstehenden urheberrechtlich wirksam sein, aber vertragsrechtlich negative Konsequenzen haben.
Die Vermietung der Software oder Daten bedarf stets einer besonderen Lizenz.
§ 1 Gegenstand des Abschnitts
Die Bedingungen dieses Abschnitts gelten für Einkäufe über unseren Webshop.
§ 2 Adressaten des Webshops
Das Angebot des Webshops richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Der Kunde wird hierauf bei Betreten der Internetseite des Webshops hingewiesen. Außerdem muss der Kunde bei Registrierung / Anmeldung durch Abhaken eines Kästchens bestätigen, dass er als Unternehmer bestellt. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, im Rahmen der Registrierung seine Firmenbezeichnung anzugeben.
Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 3 Bestellablauf im Webshop, technische Schritte zum Vertragsschluss, Berichtigung von Eingabefehlern, Vertragstext und verfügbare Sprachen
Der Kunde kann aus dem Sortiment Daten, insbesondere Geodaten (elektronische Landkarten) und statistische Daten, insbesondere in Form von Datenbanken (angeboten als Download), sowie Software / Landkarten (angeboten auf Datenträgern) auswählen. Nach Auswahl kann der Kunde per Mausklick auf den entsprechenden Begriff in der Menüleiste die gewünschten Eigenschaften des Produkts durch weitere Mausklicks auf die entsprechenden Untermenüpunkte wählen. Zur vorangegangenen Auswahl gelangt der Kunde durch einen Mausklick auf „Bearbeiten“ zurück. Ist das gewünschte Produkt hinreichend bestimmt, kann es durch einen Mausklick auf „Zur Merkliste hinzufügen“ für den Erwerb vorgemerkt werden. Die bisherige Merkliste des Kunden wird dann angezeigt. Mit einem Mausklick auf „weiter einkaufen“ können weitere Produkte ausgewählt und der Merkliste wie soeben beschrieben hinzugefügt werden. Gegebenenfalls nach einem Mausklick auf „Merkliste“ in der Menüzeile wird die Merkliste mit dem aktuellen Stand angezeigt. Durch einen Mausklick auf „zur Kasse gehen“ gelangt der Kunde zur Abwicklung des Erwerbsvorgangs.
Falls noch nicht geschehen, hat sich der Kunde nun zu registrieren bzw. zu seinem bestehenden Nutzerkonto anzumelden. Es folgen gegebenenfalls die Eingabe der Rechnungs-, Versand- und Zahlungsinformationen, die dann mit einem Mausklick auf „weiter“ bestätigt werden und danach gegebenenfalls korrigiert werden können mit einem Klick auf das Bleistiftsymbol.
Die Versandkosten werden dem Kunden in der Bestellübersicht angezeigt und sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde kann die Zahlung in den bei der Bestellung zur Wahl gestellten (tatsächlich anwählbaren) Arten vornehmen.
Schließlich wird die Bestellübersicht angezeigt. Darin sind die Produkte mit Preisen, Mengen und der Gesamtpreis aufgeführt. Der Kunde hat nun folgende Möglichkeiten:
Wir speichern den Vertragstext nicht für den Kunden abrufbar, er kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht von diesem abgerufen werden. Der Kunde kann lediglich über einen Mausklick auf „Benutzerkonto“ seine letzten Bestellungen einsehen und hat die Möglichkeit, diese über die Druckfunktion seines Browsers zu drucken. Der Kunde kann die Bestelldaten außerdem vor dem Mausklick auf „Bestellung schließen“ mit der Druckfunktion seines Internetbrowsers ausdrucken und erhält nach der Bestellung eine E-Mail, in welcher die Bestelldaten nochmals aufgeführt sind. Auch diese E-Mail kann der Kunde ausdrucken. Mit der Bestätigungs-E-Mail erhält der Kunde auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung des Webshops und Vertragsabschlüsse stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.
§ 4 Warenverfügbarkeit, Lieferung, Gefahrtragung
Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so wird dies dem Kunden in der Bestellbestätigung unverzüglich mitgeteilt. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, erhält der Kunde von uns keine Annahmeerklärung. Der Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt für einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen nicht verfügbar, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haben auch wir das Recht, uns vom Vertrag zu lösen. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
Teillieferungen sind zulässig. Der Vertrag gilt insoweit als teilweise erfüllt. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung für den Kunden unzumutbar ist.
Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse („höhere Gewalt“), einschließlich unverschuldeter Betriebsstörungen, fehlender Selbstbelieferung trotz ausreichender Vorsorge oder überraschendem Streik. Sollte sich die Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt um mehr als 12 Wochen verzögern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist verkürzt sich entsprechend, wenn ein Zuwarten für den Kunden aus besonderen Gründen unzumutbar ist.
§ 5 Preise, Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab unserem Lager und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen ggf. Versandkosten.
Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss ohne Abzug von Skonto fällig. Der Kunde kommt binnen 14 Tagen nach Fälligkeitsdatum in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht zahlt.
Im Fall des Verzugs hat der Kunde Verzugszinsen zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.
Bei der ersten Bestellung eines Kunden bestehen wir auf Vorkasse. Danach hat der Kunde die Möglichkeit, auch auf Rechnung zu bestellen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung quartalsweise.
Zum Eigentums- und Rechtevorbehalt gelten die Bestimmungen in Abschnitt C § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Bahnfahren in Deutschland wird pauschal der Normalpreis 2. Klasse einschließlich der für die jeweilige Fahrt zu entrichtenden Reservierungsgebühren berechnet, ohne Anrechnung etwaiger Ermäßigungen wie Bahncard oder Firmenkundenrabatt.
Bei Bahnfahrten außerhalb Deutschlands wird der Fahrpreis in einer für den Fahrtzweck angemessenen Klasse in entsprechender Weise berechnet.
2. Fahrten mit Firmen-PKW oder MietwagenFür jegliche Fahrten mit PKW werden pauschal € 0,55 pro gefahrenen Kilometer berechnet, mindestens jedoch € 80 pro Tag, sofern die tatsächlich nachgewiesenen Kosten diese Pauschale nicht übersteigen.
3. Flüge
Für Flüge wird jeweils der tatsächliche Aufwand berechnet.
Bei Nonstop-Flügen mit einer reinen Flugzeit von bis zu 5 h soll Economy-Class, bei Nonstop-Flügen mit einer Flugzeit von mehr als 5 h darf Business-Class geflogen werden, soweit nicht anders vereinbart.
4. Hotelübernachtungen
Es werden jeweils die Kosten für ein Mittelklassehotel für Geschäftsreisende inklusive Frühstück nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Unterscheidet sich der Hotelstandard vor Ort maßgeblich vom mitteleuropäischen Standard, gilt der Standard, der dem mitteleuropäischen Mittelklassestandard am nächsten kommt.
Für sonstige Kosten (Taxi/ÖPNV) werden die tatsächlich angefallenen, angemessenen Kosten berechnet.
6. VerpflegungspauschaleEine Verpflegungspauschale fällt nicht an.
At www.gfk-geomarketing.com/sources-data are details on the sources on which the individual country datasets are partially based.
At www.gfk-geomarketing.com/sources-maps are details on the sources on which the individual country datasets are partially based.
A. Additional Provisions with respect to the MultiNet® data of Norway only.
Licensee is prohibited from using the MultiNet® data of Norway to create general purpose printed or digital maps, which are similar to the basic national products of the Norwegian Mapping Authority. (Any Value Added Product of the MultiNet® data of Norway shall be regarded as similar to the basic national products of the Norwegian Mapping Authority if such Value Added Product has a regional or national coverage, and at the same time has a content, scale and format that are similar to the basic national products of the Norwegian Mapping Authority.)
B. Additional provisions with respect to the Municipal Boundary layer of the MultiNet® Administrative Areas Licensed Product:
Licensee shall not use the Municipal Boundary layer of the MultiNet Administrative Areas product to create or derive applications which are used by third parties for the purpose of tariff, tax jurisdiction, or tax rate determination for a particular address or range of addresses.
C. Additional provisions for Premium Points of Interest (the “POIs”):
Licensee specifically agrees that it shall not:
(i) except as otherwise specifically set forth herein, license or otherwise provide the POI Licensed Products to any third party for the purposes of resale, sublicensing, redistribution or for the purpose of compiling, enhancing, verifying, supplementing, adding to or deleting from any mailing list, geographic or trade directories, business directories, classified directories, classified advertising which is sold, rented, published, furnished or in any manner provided to a third party;
(ii) make the POI Licensed Products available in an on-line environment unless properly secured and/or encrypted to prevent unauthorized access to the POI Licensed Products; and
(iii) use the POI Licensed Products, either in whole or in part, as a factor in (a) establishing an individual’s eligibility for credit or insurance; (b) connection with underwriting individual insurance; (c) evaluating an individual for employment or promotions, reassignment or retention as an employee; (d) in connection with a determination of an individual’s eligibility for a license or other benefit granted by a governmental authority; or (e) for soliciting survivors of deceased persons.
(iv) create mailing or telemarketing lists unless authorized in this Agreement.
(v) Licensee will house the POI Licensed Products on the Internet behind firewalls and will implement a system of controls that will (i) protect the integrity of the POI Licensed Products; (ii) control access to the POI Licensed Products and (iii) prevent unauthorized usage or copying of the POI Licensed Products.
(vi) Licensee shall display the POI Licensed Product copyright notice at all times in conjunction with the TomTom copyright notice. As of the Effective Date of this Agreement, the copyright notice for the POI Licensed Product is: infogroup|Licensing (logo)
Following restrictions will apply to usage of the POI Licensed Products for Internet Applications:
“Internet” means a free to consumer delivery of transactions, and shall be comprised of (a) electronic map images including, but not limited to, jpeg, gif, tif, pdf, bit-mapped or raster images; (b) any Geocoded addresses displayed as icons on the Map Display; and (c) Route information between addresses provided to End Users as text Directions and/or highlighted on the Map Display combined with third party business listings marketed by Licensee on the Internet. The Internet cannot be used with a Sensor, as a Navigation System, as a commercial application, or as an In-Vehicle Component.
(i) Search by business name or single category in a geography (city, state or zip)
(ii) No all business search permitted
(iii) No multiple category search permitted
(iv) No more than ten (10) results per page
(v) No more than seven (7) pages per search
(vi) Infogroup logo (no text attribution) to be displayed on all pages, except as detailed in Article 10.2
(vii) ZIP codes may be displayed only one record at a time
(viii) Following information may be displayed to End Users on public website
(a) Business Name
(b) Address
(c) Phone number
(d) Contact Name (in case of professionals)
(e) Cuisine information (no category information to be displayed)
(ix) End Users with more than five (5) million page views per month are to be authorized by Infogroup.
Following restrictions will apply to usage of the POI Licensed Products for Enterprise Data Usage:
“Enterprise Data Usage” means internal usage within corporations for analysis purposes. The Licensed Products will not be incorporated into a Value Added Product and will not be redistributed in any way. Only employees of the enterprise will have access to the data.
(i) POI Licensed Products to be used only in conjunction with the Licensed Products
(ii) Search business name or single category (no all business searches are permitted)
(iii) No ZIP code display in summary view, ZIP codes may be displayed one (1) record at time
(iv) No more than ten (10) records per page
(v) End Users with over five (5) million page views per month are to be authorized by Infogroup
Following restrictions will apply to usage of the Brand Icon component:
Licensee agrees that the use of the Brand Icon component is subject to the terms and conditions set forth in this Agreement and that there may be additional third party terms, conditions and restrictions to which the use of the Brand Icon component will be subject and which will be provided to the End User from time to time in the product release notes.
D. Additional Provisions with respect to 3D Landmarks Licensed Product (the “3D Landmarks”):
Licensee agrees to include as soon as practically possible, but no later than the first new release of the Value Added Product following Licensee’s receipt of any 3D Landmarks, any copyright notices related to the display of such landmarks on every Value Added Product and in the “about box” of the Value Added Product.
Notwithstanding the aforementioned, TomTom has the right to decide, at its sole discretion, to remove specific 3D Landmarks in subsequent releases of the Licensed Products. In such case, Licensee will remove those 3D Landmarks from the Value Added Product as soon as practically possible, but not later than the first new release of the Value Added Product following Licensee’s receipt of the Update to the Licensed Product. TomTom shall not be held responsible for any possible damages, costs or expenses incurred by Licensee related to such removal of a 3D Landmark by TomTom from the Licensed Product or failure to remove a 3D Landmark by Licensee from the Value Added Product.
F. Additional Provisions with respect to the data for China:
Licensee agrees that any Licensed Product which contains data of China may be subject to additional terms and conditions which shall be provided to Licensee when available to TomTom. China data may not be exported from China.
G. Additional Provisions with respect to the data for India:
Licensee agrees that any Licensed Product which contains data of India may be subject to additional terms and conditions which shall be provided to Licensee when available to TomTom. India data may not be exported from India.
H. Additional Provisions with respect to the data for Korea:
Licensee agrees that any Licensed Product which contains data of Korea may be subject to additional terms and conditions which shall be provided to Licensee when available to TomTom. Korea data may not be exported from Korea. Data cannot be shipped to End Users in an open format (such as ESRI shapefile).
I. As of the Effective Date, the following restriction applies to the Licensed Products:
The 6-digit alpha/numeric Canadian Postal Codes contained in any Licensed Product cannot be used for bulk mailing of items through the Canadian postal system. Furthermore, the 6-digit alpha/numeric Canadian Postal Codes must be wholly contained in the Value Added Product and shall not be extractable. Canadian Postal Codes cannot be displayed or used for postal code look-up on the Internet, nor can they be extracted or exported from any application to be utilized in the creation of any other data set or application.
J. Additional Provisions with respect to Enterprise Traffic.
Licensee specifically agrees that it shall not: (i) store the data for more than twenty-four (24) hours on Licensee’s servers; (ii) broadcast or make Enterprise Traffic available except to authorized End Users; and (iii) use the feed or information received via the feed for historical data purposes (including but not limited to collection or analysis).
K. Additional provisions with respect to the Local Points of Interest North America Licensed Product:
It is expressly prohibited to use the Local Points of Interest North America for (a) telephone call routing related applications; (b) screen pop applications, (c) CD-ROM director of other derivative directory product; (d) verification services; (e) caller name services; and (f) online marketing lead verification services. The Local Points of Interest North America cannot be licensed to the following companies, their commonly owned companies or aliases: Acxiom, Accudata, Allant, Alliance Data, eBeureau, Equifax, Experian, Knowledgebase Marketing, ChoicePoint, Harte-Hanks, Infutor, Donnelley Marketing, infoGroup, Trans Union, Transaction Network Services, and LexisNexis.
Following restrictions will apply to usage of the Brand Icon component:
Licensee agrees that the use of the Brand Icon component is subject to the terms and conditions set forth in this Agreement and that there may be additional third party terms, conditions and restrictions to which the use of the Brand Icon component will be subject and which will be provided to the End User from time to time in the product release notes.
L. Additional provisions with respect to the Speed Profiles, Enterprise Traffic, and any other traffic related Licensed Product:
Neither the Data nor the Licensed Products such as Speed Profiles or Enterprise Traffic or any derivatives thereof shall be used for the purpose of enforcement of traffic laws including but not limited to the selection of potential locations for the installation of speed cameras, speed traps or other speed tracking devices.
M. Copyright Notices.
Licensee shall conspicuously display each applicable then current copyright notice for the Licensed Products on the initial splash screen during the software installationincluded in the storage medium, , in the “Help/About” section, in the operator’s manual, , for each Value Added Product that is based upon:
(a) MultiNet® data of Austria. As of the Effective Date, the copyright notice is: “© BEV, GZ 1368/2003.”
(b) MultiNet® data of Denmark. As of the Effective Date, the copyright notice is: “© DAV, violation of these copyrights shall cause legal proceedings.”
(c) MultiNet® data of France. As of the Effective Date, the copyright notice is: [for an Value Added Product for Navigation Units: “© IGN France.”] / [for an Value Added Product for Geographic Information Systems: “Georoute © IGN France.”] / [for an Value Added Product for navigational products: “Michelin data © Michelin 2012”]
(d) MultiNet® data of Indonesia. As of the Effective Date, the copyright notice is: “® Base data Bakosurtanal”.
(e) MultiNet® data of Great Britain. As of the Effective Date, the copyright is: “Contains Ordnance Survey data © Crown copyright and database right [current year]” and “Contains Royal Mail data © Royal Mail copyright and database right [current year]”
(f) MultiNet® data of Northern Ireland. As of the Effective Date, the copyright notice is: “Ordnance Survey of Northern Ireland.”
(g) MultiNet® data of Norway. As of the Effective Date, the copyright notice is: “© Norwegian Mapping Authority, Public Roads Administration / © Mapsolutions.”
(h) MultiNet® data of Russia: As of the Effective Date, the copyright notice is: “© Roskartographia”
(i) MultiNet® data of Switzerland. As of the Effective Date, the copyright notice is: “© Swisstopo.”
(j) MultiNet® data of The Netherlands. As of the Effective Date, the copyright notice is: “Topografische onderground Copyright © dienst voor het kadaster en de openbare registers, Apeldoorn 2012.”
As of the Effective Date, the copyright notice is: “© 2006 – 2012 TomTom. All rights reserved. This material is proprietary and the subject of copyright protection and other intellectual property rights owned or licensed to TomTom. TomTom is an authorized user of selected Statistics Canada computer files and distributor of derived information products under Agreement number 6776. The product is sourced in part from Statistics Canada computer files, including 2010 Road Network File (RNF), 92-500-G and 2006 Census Population and Dwelling Count Highlight Tables, 97-550-XWE2006002. The product includes information copied with permission from Canadian authorities, including © Canada Post Corporation, GeoBase®, and Department of Natural Resources Canada, All rights reserved. The use of this material is subject to the terms of a License Agreement. You will be held liable for any unauthorized copying or disclosure of this material.”
As of the Effective Date, the copyright notice is: “© 2006 – 2012 TomTom. All rights reserved. This material is proprietary and the subject of copyright protection and other intellectual property rights owned or licensed to TomTom. TomTom is an authorized user of selected Statistics Canada computer files and distributor of derived information products under Agreement number 6776. The product is sourced in part from Statistics Canada computer files and 2006 Census Population and Dwelling Count Highlight Tables, 97-550-XWE2006002. The use of this material is subject to the terms of a License Agreement. You will be held liable for any unauthorized copying or disclosure of this material.”
As of the Effective Date, the copyright notice is: “© 2006-2012 TomTom. All rights reserved. This material is proprietary and the subject of copyright protection, database right protection and other intellectual property rights owned by TomTom or its suppliers. Portions of the POI database contained in Local Points of Interest North America have been provided by Localeze. The use of this material is subject to the terms of a license agreement. Any unauthorized copying or disclosure of this material will lead to criminal and civil liabilities.”
END USER MINIMUM TERMS INTERNAL WEBSITE TRANSACTION APPLICATIONS
These license terms (“End User Minimum Terms”) are an agreement between you, the GfK GeoMarketing customer (“End User” or “you”) as specified in the contract these license provisions are included into, and GfK GeoMarketing (“Bing Maps Licensor”) governing the software application or suite of applications as named on the invoice (“Bing Maps Application”) with which you acquired use of the Microsoft Bing Maps Services (“Services”). Please read them. Microsoft has licensed the Services to Bing Maps Licensor. By using the Bing Maps Application, you accept these terms. If you do not accept them, do not use the Bing Maps Application.Definitions.
“Asset” means one of any of the following classes: vehicle, device or other mobile object.
“Billable Transaction” means any of the following (with all capitalized terms as defined herein or in the Bing Maps Platform SDKs): (a) web services methods including but not limited to Imagery, Route, Geocode, Spatial Data and Search Services; (b) a session in the Bing Maps AJAX Control API, Bing Maps Windows Presentation Foundation API, or Bing Maps Silverlight Control API, where a session begins with the load of any of the aforementioned controls into a user’s browser and includes all transactions until the browser is closed or the user moves to a different page; and (c) any new Services functionalities may constitute a Billable Transaction as described in the SDKs.
“Content” means the maps, images and other data and third party content that Bing Maps Licensors are authorized to access via the Services.
“Internal Website Transaction SL” means single Subscription Licenses for a specified number of Billable Transactions for use on an internal website (e.g., intranet) on Bing Maps Licensor’s extranet or End User’s private intranet, in order to access and display maps and related information in a Bing Maps Application.
“Services” means the Bing Maps Platform APIs to be provided by Microsoft.
“Subscription License” or "SL" means a subscription license (e.g., Known User SL, Mobile Asset Management SL, Mobile Asset Management for Consumer SL, Public Website Transaction SL, or Internal Website Transaction SL) that may be granted pursuant to an agreement between Bing Maps Licensor and End User.
License. Bing Maps Licensor provides you a license to access the Services from within the Bing Maps Application provided by Bing Maps Licensor only.
Transactions. You must acquire the appropriate Subscription License (SL) for each Billable Transaction incurred in the Bing Maps Application. End Users are permitted to access the Bing Maps Application for the purpose of displaying maps and related information in a Bing Maps Application. You have acquired 50.000 Internal Website Transaction SLs for use solely within the Bing Maps Application supplied by Bing Maps Licensor. These Internal Website Transaction SLs are valid for the term of your agreement with Bing Maps Licensor, which may not exceed one year.
General Restrictions: Microsoft does have some restrictions on your use of the Bing Maps Application supplied by Bing Maps Licensor. In using the Services provided with the Bing Maps Application, you may not:
(a) Upload or incorporate any content to the Services via the Bing Maps Application, or use the Bing Maps Application to display or use any content:Intellectual Property and Reservation of Rights. All rights to the Services and the Content, including rights of use, not specifically granted under these End User Minimum Terms or your agreement with Bing Maps Licensor are reserved by Microsoft and its suppliers. Except as set forth in your agreement with your Bing Maps Licensor, these End User Minimum Terms do not grant Microsoft any right or license to any Bing Maps Application or your intellectual property, including intellectual property that you licensed from third parties. Except for material that Microsoft may license to you, Microsoft does not claim ownership of the content you post or otherwise provide to us, which is hosted by Microsoft or a third party hosting provider on Microsoft’s behalf, related to the Services (called a “Submission”). However, by posting or otherwise providing your Submission (and for the avoidance of doubt, where Microsoft hosts content on your behalf including by a third party hosting provider, this constitutes a Submission, but where you host or a third party hosts content on your behalf, other than Microsoft or a third party hosting provider on behalf of Microsoft, this does not constitute a Submission), you are granting to Microsoft free permission to use, copy, distribute, display, publish, transcode and otherwise modify your Submission, each in connection with the Services, and sublicense these rights to others in order to provide the Services. For every Submission you make, you must have all rights necessary for you to grant the permissions in this section.
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