Empirische Rechtsforschung

Es gibt im Markenrecht / gewerblichen Rechtsschutz sowie im Wettbewerbsrecht Tatbestände, bei deren Beurteilung die Meinung der Verbraucher, die sogenannte Verkehrsauffassung, berücksichtigt werden muss. Diese Verkehrsauffassung ermitteln wir im jeweiligen Rechtsbereich - und können auf dieser Basis Gutachten als Beweismittel erstellen.

Demoskopische Umfragen im Markenrecht

Wollen Sie Ihre Marke national oder international eintragen lassen oder Löschungsversuche abwehren? Wir ermitteln auf demoskopischem Weg Bekanntheits-, Kennzeichungs- und Zuordnungsgrad zum Nachweis einer möglichen Verkehrsdurchsetzung, um z.B. zu beweisen, dass Marken, die nach § 8 Abs. 2 MarkenG an sich von einer Eintragung ausgeschlossen sind, dennoch eintragungsfähig sind.

Nach §§ 14 Abs. 2 und 15 MarkenG können Verwechslungsgefahren zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.

Verwechslungsgefahren können bestehen in Bezug auf Klang-, Bild und/oder Sinneswirkungen von Kennzeichnungen. Wir ermitteln inwieweit diese Verwechslungsgefahren innerhalb der Verkehrskreise gegeben sind, damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen oder fremde Ansprüche abwehren können.

Demoskopische Umfragen im Wettbewerbsrecht

Nach § 3 UWG in Verbindung mit § 1 UWG kann Werbung irreführend sein. Für ein gerichtliches Verbot ist die Gefahr der Irreführung eines nicht ganz unerheblichen Teils der Verkehrsbeteiligten ausreichend. Wollen Sie Ihre eigene Werbung oder einzelne Claims absichern oder Werbung Ihrer Wettbewerber auf den Prüfstand stellen? Wir liefern Ihnen dafür die demoskopischen Beweiszahlen.

Auch im Wettbewerbsrecht gibt es eine Verwechslungsgefahr. Nach § 1 UWG handelt es sich dabei um Fälle unlauterer Handlungen bei der Nachahmung fremder Leistungen, insbesondere bei der Täuschung über die betriebliche Herkunft von Waren sowie bei der Nachahmung und Ausnutzung fremder Werbung. Wir prüfen für Sie, ob eine unmittelbare oder eine mittelbare Verwechslungsgefahr innerhalb der Verkehrskreise vorliegt.

Methoden der empirischen Rechtsforschung

Um eine Marke oder Claim zielsicher auf den Markt abzustimmen und weit reichend abzusichern, ist umfassendes Wissen eine Voraussetzung. Damit intelligente und zuverlässige Entscheidungen getroffen werden können, ist große Erfahrung am Markt unerlässlich. Mit unseren Umfragen schaffen Sie sich Wissen für Ihren Markterfolg.

Mehrthemenumfragen

... falls die Bevölkerung oder ein größerer Anteil der Bevölkerung den Verkehrskreis bildet. Mit dem GfK OMNIBUSSYSTEM können Sie schnell, präzise und kostengünstig bevölkerungsrepräsentative Umfragen starten, Natürlich mit modernster Methodik, speziellen Tools und viel Know-how.

B-to-B Umfragen

... falls spezielle Zielgruppen als Verkehrskreis befragt werden müssen. Hier kommt es, trotz High Tech, auf die Qualifizierung der Interviewer an. Denn Branchenkenntnis ist ein entscheidender Faktor für die Aussagekraft und Zuverlässigkeit der Daten.


Face-to-Face / CAPI

... da meist Produkte vorgelegt oder Abbildungen gezeigt werden müssen, kommen telefonische Befragungen oft nicht in Frage. Bei schriftlichen / postalischen oder Online-Befragungen lässt sich die Interviewsituation nicht ausreichend kontrollieren. In der empirischen Rechtsforschung lassen sich die Interviews am besten beim Befragten vor Ort durchführen. Unser Interviewer arbeiten dabei mit GfK CAM*QUEST® (Computer Assisted Mulitmedia Questioning), also mit modernsten Multimedia-Notebooks. Marken, Logos, Jingles und TV-Spots können so realistisch vorgeführt werden.

Klaus Hilbinger
Tel.: 0049 (0)911 / 395 2386
klaus.hilbinger@gfk.com