GfK Gruppe: www.gfk.com
Die GfK Gruppe hat Anfang des Jahres 2008 ihr Custom Research- Netzwerk ausgebaut und folgende Akquisitionen getätigt. Zum 1. Januar 2008 übernahm die GfK die Blue Moon Group zu 100 Prozent in Australien. Darüber hinaus wurde das Marktforschungsinstitut Bileşim International zum 1. März 2008 in der Türkei vollständig erworben.

Im Januar 2008 verlängerte der Aufsichtsrat der GfK AG den Vertrag mit dem Vorstandsmitglied Dr. Gérard Hermet, der den Sektor Retail and Technology verantwortet, um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2013.
Am 27. Februar 2008 haben Vorstand und Aufsichtsrat der GfK AG beschlossen, die Umwandlung der GfK Aktiengesellschaft in eine SE zu prüfen. Die SE ist eine moderne Rechtsform, die eine offene und internationale Unternehmenskultur unterstützt. Sie ist Ausdruck eines unternehmerisch gelebten Europas. Mit ihr würde die GfK Gruppe ihre kontinuierliche Weiterentwicklung in Europa, dem Kontinent, in dem sie ihre Wurzeln hat, dokumentieren. Mit der Rechtsform der SE würde die Gesellschaft die Voraussetzung schaffen, die Beteiligung der europäischen Arbeitnehmer zu verstärken.
Der Formwechsel verändert die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft nicht. So bleiben die Rechte der Aktionäre, die Börsennotierung und der Sitz der Gesellschaft erhalten. Auch das zweigliedrige Leitungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat wird beibehalten.
Die formwechselnde Umwandlung bedarf der Zustimmung der Leitungsgremien sowie der Aktionäre der Gesellschaft. Für die Zustimmung der Hauptversammlung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Ende Januar 2008 wurde mit dem Verkäufer der NOP-World-Gesellschaften eine Einigung hinsichtlich des Betrags getroffen, der zum Ausgleich sämtlicher strittiger Forderungen des Verkäufers führt. Der tatsächlich vereinbarte Betrag bestätigte im Wesentlichen die Einschätzung des Vorstands zum Bilanzstichtag. Nach Abschluss der NOP-World-Akquisition hatte der Verkäufer gegenüber der GfK AG einen Anspruch auf Zahlung von bestimmten Verrechnungen an die NOP-World-Gesellschaften geltend gemacht. Der Verkäufer sah diesen Anspruch im NOP-World-Kaufvertrag begründet. Der Verkäufer reichte im August 2006 beim zuständigen Gericht in London Klage gegen die GfK AG ein. Während des Jahrs 2007 wurden laufend Verhandlungen mit dem Verkäufer geführt mit dem Ziel, eine Vereinbarung über die tatsächliche Höhe des Anspruchs zu erzielen. Am Bilanzstichtag war absehbar, dass eine baldige Einigung mit dem Verkäufer bevorsteht. Die bereits passivierten Verbindlichkeiten wurden daher auf den Betrag reduziert, der sich aus dem Verhandlungsstand am Bilanzstichtag als wahrscheinlicher Zahlungsbetrag ergab.