Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Konzernbilanz passiviert werden, sind zu Nominalwerten angesetzt und werden in der folgenden Tabelle untergliedert. 

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Von diesen Verpflichtungen haben 4.033 TEUR (2006: 2.024 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Darüber hinaus bestehen die folgenden Haftungsverhältnisse und finanziellen Verpflichtungen:
Zugunsten der GfK Asia Pte Ltd., Singapur, Singapur, hat die GfK AG gegenüber einer Leasinggesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben, aus der sich eine Gewährleistungsverpflichtung bis zu einem Höchstbetrag von 407 TEUR (857 TSGD) ergibt.

Die bwv Holding AG, St. Gallen, Schweiz, hat mit Vertrag vom 28. Juli 2004 Anteile an zwei schweizerischen und einer österreichischen Kapitalgesellschaft veräußert. Für Ansprüche des Erwerbers, welche sich aus Vertragsverstößen ergeben, hat die GfK AG eine Einstandspflicht bis zu 5.135 TEUR (8.500 TCHF) übernommen. Die Garantie reduziert sich ab dem 28. Juli 2009 auf 4.531 TEUR (7.500 TCHF) und endet zum 31. Dezember 2014.

Im Rahmen des Erwerbs der NOP-World-Gruppe im Jahr 2005 wurde die GfK Gruppe teilweise umstrukturiert, und es wurden Teilkonzerne mit Zwischenholdings gebildet. Für die drei Geschäftsführer dieser Teilkonzerne hat die GfK AG eine Erklärung abgegeben, sie von allen Forderungen freizustellen, die möglicherweise in Zukunft von dritter Seite im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsführerposition für diese Gesellschaften geltend gemacht werden.

Des Weiteren ist es möglich, dass im Rahmen von zukünftigen steuerlichen Außenprüfungen bei Gesellschaften der GfK Gruppe Steuernachzahlungen festgesetzt werden. Eintritt und Höhe solcher zukünftigen Verpflichtungen können nicht eingeschätzt werden.

Die zukünftigen Verpflichtungen aus Leasingverträgen werden im Abschnitt Leasing unter den langfristigen Vermögenswerten dargestellt.

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