Umweltschutz

Dem Prinzip „unternehmen statt unterlassen“ folgend sind alle GfK-Mitarbeiter angehalten, bei der Beschaffung, der Pflege und Entsorgung von Gegenständen der Geschäftsausstattung und Arbeitsmaterialien darauf zu achten, dass Regelungen des Umweltschutzes sowie Grundsätze der Umweltfreundlichkeit und Recycelbarkeit genutzter Arbeitsmittel beachtet werden.

 

Unterstützt werden sie dabei vom Umweltschutzbeauftragten sowie von den für Einkauf und Entsorgung von Materialien zuständigen Abteilungen Central Services und IT Services der GfK.